AWenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie Anspruch auf einen Festzuschuss für Zahnersatz, Brücken, Kronen und Teilkronen. Dieser deckt allerdings nur die normale medizinische Behandlung ab.
Die konkrete Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Ergebnissen der zahnärztlichen Untersuchung, aber im Allgemeinen zahlt die gesetzliche Krankenkasse 50 % der durchschnittlichen Kosten für eine Standardversorgung. Unabhängig davon, für welche Art von Zahnprothese Sie sich entscheiden, der Festzuschuss ist immer derselbe.
Ihre Krankenkasse gewährt Ihnen einen höheren Festzuschuss, wenn Sie ein Bonusheft führen und häufig zur zahnärztlichen Kontrolle gehen:
Eine Erhöhung von 20%
bei 5 Jahre lang ununterbrochene Zahnarztbesuche, wie von Ihrer Zahnarztpraxis bescheinigt.
EineErhöhung um 30 %
bei 10 aufeinanderfolgenden Jahren regelmäßiger Zahnarztbesuche, wie von Ihrer Praxis bescheinigt.
Für Patienten mit geringem Einkommen gilt eine Härtefallklausel. Der Patient erhält in diesem Fall einen festen Zuschuss, der doppelt so hoch ist.